LS1.7 Datenmanagement
Version vom 12. Juni 2024, 10:05 Uhr von Len (Diskussion | Beiträge) (Len verschob die Seite Datenmanagement nach LS1.7 Datenmanagement)
Dateien, die im digitalen Arbeitsablauf für Patienten verwendet werden, müssen nach BGB (Bürgerliches Gesetzbuch) 10 Jahre lang aufbewahrt werden!
Die Kassenzahnärztliche Vereinigung Nordrhein (KZV-Nordrhein) beschreibt Aufbewahrungsfristen für Behandlungsunterlagen auf ihrer Webseite detailliert.
Daher sind
- eine sinnvolle Ordnerstruktur,
- sinnvolle Dateinamen (vgl. auch Wikipedia - Dateinamen) und
- ein regelmäßiges Backup
notwendig.
Hier kannst du den einführenden Vortrag der Lehrkraft zum Thema "Datenmanagement" anschauen: