Datenmanagement: Unterschied zwischen den Versionen

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Dateien, die im digitalen Arbeitsablauf für Patienten verwendet werden, müssen nach BGB (Bürgerliches Gesetzbuch) 10 Jahre lang aufbewahrt werden! [https://www.kzvnr.de/fuer-die-praxis/kzv-tipps/aufbewahrungspflichten/ Aufbewahrungsfristen KZV-Nordrhein]
Dateien, die im digitalen Arbeitsablauf für Patienten verwendet werden, müssen nach BGB (Bürgerliches Gesetzbuch) 10 Jahre lang aufbewahrt werden!
 
Die Kassenzahnärztliche Vereinigung Nordrhein (KZV-Nordrhein) beschreibt [https://www.kzvnr.de/fuer-die-praxis/kzv-tipps/aufbewahrungspflichten/ Aufbewahrungsfristen] für Behandlungsunterlagen auf ihrer Webseite.


Daher sind
Daher sind

Version vom 22. Januar 2022, 14:03 Uhr

Dateien, die im digitalen Arbeitsablauf für Patienten verwendet werden, müssen nach BGB (Bürgerliches Gesetzbuch) 10 Jahre lang aufbewahrt werden!

Die Kassenzahnärztliche Vereinigung Nordrhein (KZV-Nordrhein) beschreibt Aufbewahrungsfristen für Behandlungsunterlagen auf ihrer Webseite.

Daher sind

notwendig.




Hier kannst du den einführenden Vortrag der Lehrkraft zum Thema "Datenmanagement" anschauen: