Halte- und Stützelemente temporärer partieller Prothesen

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Klammern verankern die Prothese mit dem Restgebiss.

  • Der Klammerunterarm liegt im unter sich gehenden Bereich des Zahnes und hält die Prothese am Restgebiss. Sie wirkt gegen Zugkräfte. Beim Ausgliedern der Prothese ist dieser Klammerteil elastisch. Die Klammerspitze liegt 1mm entfernt vom Zahnfleischsaum.
  • Der Klammeroberarm liegt oberhalb des Zahnes und dient als Führung beim Ein- und Ausgliedern der Prothese. Dieser Klammerteil wirkt gegen laterale Kräfte (Schubkräfte).
  • Die Klammerauflage liegt okklusal im Seitenzahnbereich bzw. oral der Frontzähne. Die Auflage leitet vertikale Kräfte (Druckkäfte) weiter und dient somit als abstützenden Element. In der GP1 werden allerdings Klammern ohne Auflage gebogen.
  • Die Klammerschulter verbindet den Klammeroberarm mit dem kleinen Verbinder. Die Schulter liegt im oberen Bereich des Zahnes.
  • Der kleine Verbinder wird auch Klammerschanz genannt und fixiert die Klammer an der Prothesenbasis.


Für die GP1 sind gebogenen einarmige und doppelarmige Klammern relevant. H.-J. Wenz / E. Hellwig unterscheiden die Klammern folgendermaßen:

  • Einarmklammern liegen nur vestibulär am Zahn an. Da hier oral kein Klammerarm vorhanden ist, muss die Prothesenbasis als Widerlager (Gegenlager) fungieren. Der Klammerdraht muss rund, federhart und biokompatibel (mundbeständig) sein.
  • Doppelarmklammern liegen sowohl vestibulär als auch oral am Zahn an. Sie wird oftmals aus einem Klammerkreuz gebogen. Von okklusal betracht sieht diese Klammerart wie ein C aus.
  • Dreiarmklammern werden auch E-Klammern genannt und sind Doppelarmklammern mit Auflage. Die Auflage liegt hierbei an der Klammerschulter.
  • Eine weitere relevante Klammer ist die G-Klammer. Sie wird wie die Doppelarmklammer aus einem Klammerkreuz gebogen. Der orale Klammerarm endet in einer Auflage.