Verfahren der Kieferrelationsbestimmung

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Grundsätzlich kann die Kieferrelation in zwei Richtungen bestimmt werden, und zwar vertikal und horizontal.

Zur Bestimmung der vertikalen Kieferrelation wird die Lage des Unterkiefers zum Oberkiefer ermittelt, also die Bisshöhe. Folgende Verfahren sind dazu möglich:

  • das Neuromuskuläre Verfahren
  • das Phonetische Verfahren und
  • das Craniometrische Verfahren herangezogen werden.

Bei dem horizontalen Verfahren wird die Unterkieferrelation in transversaler und sagittaler Richtung bestimmt.

Bisschablonen von lateral mit Overjet

Vertikale Kieferrelation

1| Das Neuromuskuläre Verfahren

Bei diesem Verfahren wird die Ruheschwebe bestimmt.

In der Zahnarztpraxis geschieht das wie folgt am Patienten:

Zunächst wird mit einem Filzstift die Nasenspitze und die Kinnspitze mit einem Punkt markiert. Der Patient wird aufgefordert aufzustehen und entspannt geradeaus in die Ferne zu schauen. Dabei nimmt der Unterkiefer die sogenannte Ruheschwebe ein.

  • Der Abstand der beiden Gesichtsmarkierungen in der Ruheschwebe wird gemessen und notiert.
  • Die vorbereiteten Bissschablonen werden eingesetzt.

Es werden Anpassungen an der Bissschablone vorgenommen:

  • Der Patient wird aufgefordert, den Mund zu schließen.
  • Nun werden die Wachswälle solange gekürzt, bis der Abstand der Gesichtsmarkierungen etwa 3-4 mm kürzer ist als in der Ruheschwebe. Die vertikale Position (Höhe) der Schablonen wird also passend zur Okklusionsebene des Patienten korrigiert.
  • Das ästhetische Erscheinungsbild des Gesichtes wird nun kontrolliert. Das heißt: Die horizontale Ausdehnung (sagittal und transversal) der Wachswälle wird so korrigiert, dass sie die spätere Zahnposition genau wiedergeben. Es wird darauf geachtet, dass Lippen und Wangen des Patienten passend gestützt werden
  • Der Wachswall soll labial so geformt werden, dass er die Abstützung der Oberlippe übernimmt und für ein harmonisches Gesichtsbild sorgt. Er soll nur so breit wie die zu ersetzenden Zähne sein.
  • Die beiden Schablonen werden nach der Sprechprobe (Phonetisches Verfahren) verschlüsselt. Die horizontale und vertikale Kieferrelation steht damit fest.



2| Das Phonetische Verfahren

Bei diesem Verfahren wird der Sprechabstand (Interokklusalabstände) bestimmt. Genau genommen dient es bei dem neuromuskulären Verfahren als Kontrolle in Form einer Sprechprobe. Hierbei werden verschiedene Laute ausgesprochen. Die Wachswälle dürfen dabei nicht aneinanderstoßen und müssen bei Bedarf in der Länge und Breite der Wachswälle noch korrigiert werden.


3| Das Craniometrische Verfahren

Seit über 100 Jahren wird davon ausgegangen, dass im menschlichen Gesicht bestimmte Proportionen existieren, mit deren Hilfe die vertikale Kieferrelation bei zahnlosen Menschen bestimmt werden kann.

Das Gesicht wird symmetrisch dreigeteilt in die Abschnitte

  • Stirnpunkt - Nasenwurzel
  • Nasenwurzel - Subnasalpunkt und
  • Subnasalpunkt - Kinnspitze.

Alle Abschnitte sind im Verhältnis gleich zueinander.

Nach dem "Goldenen Schnitt" gibt es bestimmte Abstände zwischen zwei Punkten. Bei einer geteilten Gesamtlänge ist das Verhältnis der kleinen Strecke zu der großen gleich dem Verhältnis der großen zur gesamten Strecke.

Bei Patient*innen werden dazu Nasenspitze, Oberlippe und Kinnspitze markiert und mit einem Zirkel vermessen.

Der Abstand zwischen Nasenspitze und Oberlippe zum Abstand zwischen Oberlippe und Kinnspitze soll sich genauso verhalten wie der Abstand zwischen Oberlippe und Kinnspitze zum Abstand zwischen Nasenspitze und Kinnspitze.

Kurz gesagt: Der Abstand N-O zu O-K verhält sich genauso wie der Abstand O-K zu N-K.

Jetzt bist du an der Reihe.

Versuch:

Überprüfe die beiden craniometrischen Verfahren.


Markiere dazu die Punkte in deinem Gesicht und miss die Strecken. Für den goldenen Schnitt kannst du auch einen Zirkel verwenden.

Stimmen die Verhältnisse zueinander?

Überlege, bei welchem Patienten das craniometrische Verfahren sinnvoll sein könnte.