LS4.1 Lagerung partieller Prothesen

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Temporäre partielle Prothesen (Teilprothesen) sind immer dann indiziert, wenn noch Restzahnbestand vorhanden ist.

Man unterscheidet Lücken im Gebiss danach, ob diese durch Zähne begrenzt sind (Schaltlücke) oder nach distal offen, also nicht begrenzt sind (Freiendlücke oder verkürzte Zahnreihe). Es wird bereits von einem Lückengebiss gesprochen, wenn ein Zahn fehlt. Das Fehlen der Weisheitszähne macht eine Zahnreihe nicht zu einer verkürzten Zahnreihe.

Es gibt verschiedene Klassifizierungen von unterschiedlichen Lückengebisssituationen. Für die Herstellung von temporären partiellen Prothesen ist die einfache Einteilung nach Herrn Wild von 1949 ausreichend. Er hat das Lückengebiss in drei Klassen eingeteilt.

  • Die Zahnreihe ist durch eine oder mehrere Schaltlücken einseitig oder beidseitig unterbrochen.
  • Die Zahnreihe ist einseitig oder beidseitig verkürzt.
  • Die Zahnreihe ist unterbrochen und verkürzt.




Arbeitsauftrag

Skizziere jeweils ein Beispiel für jede Klasse nach Wild.

Hier findest Du eine kleine Videoanleitung zum Skizzieren von Modellen:

Lagerung partieller Prothesen in BEARBEITUNG

Durch die unterschiedlichen Lückengebisse ergeben sich auch unterschiedliche Lagerungsarten.

Wenn bei Schaltlücken Klammern mit Auflage gebogen werden, liegt eine parodontale (dentale) Lagerung vor. Der Zahnersatz wird ausschließlich auf den Klammerzähnen abgestützt, das Parodontium der Klammerzähne trägt den Zahnersatz. Die Auflage muss dabei sattelnah, also auf der Randleiste der beiden Zähne zur Lücke hin, platziert werden. Manchmal wird vom Zahnarzt eine Mulde für die Auflage präpariert. Die abstützenden Restzähne nehmen Kaukräfte auf und übertragen diese auf das Parodontium. Es ist hier deswegen nur eine kleine Sattelgestaltung nötig. Das marginale Parodontium darf nicht abgedeckt sein, um eine Durchspülbarkeit zu gewährleisten. Zahnlose Schleimhautbereiche werden somit entlastet. Die Prothese lagert starr.

Wenn bei Freiendlücken Klammern mit Auflage gebogen werden, liegt eine gemischt parodontal-gingivale Lagerung vor. Der Zahnersatz ruht gleichzeitig sowohl auf abstüzenden Zähnen (parodontal) als auch auf den zahnlosen Kieferabschnitten (ginigval). Die Auflage muss dabei sattelfern, also auf der Randleiste des anliegenden Zahnes von der Lücke entfernt, platziert werden. Die sattelferne Auflage ermöglicht eine gleichmäßigere Übertragung von Kaukräften auf die Schleimhaut als einen sattelnahe Auflage. Außerdem wird Druckbelastung so senkrechter auf den abstützenden Zahn übertragen (das erhöht seine längerfristigen Überlebenschancen ;-). Der Prothesensattel sollte bei dieser Lagerung möglichst großflächig gestaltet werden, da dieser in die leicht resiliente (nachgiebige) Schleimhaut einsinkt. Dabei sollte im Oberkiefer das kaum von Atrophie betroffene Tuber maxillae und im Unterkiefer das retromolare Polster einbezogen werden.

Umso größer der Sattel, desto geringer die Belastung der Schleimhaut durch Einsinken des Sattels. Man nennt es auch Schneeschuhprinzip.

Werden für Interims- und Immediatprothesen Klammern ausgewählt, die keine Auflage haben (wie in deiner GP1) oder können die Zähne aus zahnmedizinsichen Gründen nicht belastet werden, dann liegt eine eine gingivale (auf der Schleimhaut) Lagerung vor. Der Zahnersatz ruht ausschließlich auf zahnlosen Kieferabschnitten und ist beweglich gelagert.