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Masern

Masern oder auch Morbilli genannt sind eine hoch ansteckende Infektionskrankheit, die durch das Masernvirus hervorgerufen wird. Eine Masern-Infektion ist keine harmlose Erkrankung, bei jedem 10. Erkrankten treten Komplikationen auf, die tödlich enden können. Die Sterblichkeitsrate liegt bei etwa 1-3 Todesfälle zu 1000 Erkrankten (0,1-0,3 %).

Die Inkubationszeit beträgt 8-10 Tage, d.h. nach Kontakt und Ansteckung mit einem Infizierten beginnen 8-10 Tage später erste Krankheitssymptome. Etwa 14 Tage nach Ansteckung kommt es zum Ausbruch des typischen Hautausschlages, man ist jedoch schon etwa 4 Tage vorher hoch ansteckend.

Zu Beginn der Masern-Erkrankung zeigen sich Beschwerden wie hohes Fieber (über 40°C), Husten und Schnupfen sowie Entzündungen im Nasen-Rachen-Raum und der Augen-Bindehaut. Erst nach einigen Tagen bildet sich der typische Hautausschlag, der im Gesicht und hinter den Ohren beginnt und sich dann über den ganzen Körper ausbreitet. Auch die Wangenschleimhaut kann im Bereich der Prämolaren rotfleckig betroffen sein (sog. Koplik-Flecken). Der Ausschlag geht mit einem erneuten Fieberanstieg einher und geht nach 3 bis 4 Tagen wieder zurück. Bei etwa 20-30% der Fälle treten masernuntypische Komplikationen auf. Masern schwächen vorübergehend das Immunsystem, sodass andere Erreger schlechter abgewehrt werden können. So können Komplikationen entstehen, die häufig durch zusätzliche Erreger verursacht werden, wie beispielsweise Mittelohrentzündungen, Atemwegs- oder Lungenentzündungen. Eine besonders gefürchtete Komplikation der Masern-Erkrankung ist die Gehirnentzündung. Sie tritt bei etwa einem von 1.000 Masernfällen auf. 10% bis 20% der Betroffenen sterben daran. Bei 20% bis 30% bleiben schwere Folgeschäden wie geistige Behinderungen oder Lähmungen zurück.


Die subakute sklerosierende Panenzephalitis (SSPE)

SSPE ist eine Spätkomplikation nach Maserninfektion, die eine generalisierte Entzündung des Gehirns mit Nerven-Entmarkung und schwersten Schäden nach sich zieht und in mehr als 95% der Fälle tödlich endet. Die Erkrankung tritt Monate bis zehn Jahre nach einer Maserninfektion auf, im Durchschnitt nach sieben Jahren. Der Verlauf ist meist langsam fortschreitend über ein bis drei Jahre. Die Häufigkeit, an SSPE zu erkranken, wird je nach Alter mit 0,02-0,16% pro Masernfälle beschrieben.

Das Masern-Virus wird nur von Mensch zu Mensch übertragen, ist also theoretisch ausrottbar. Es verbreitet sich durch Tröpfcheninfektion (Husten, Niesen, Sprechen) oder direkten menschlichen Kontakt. Das Virus ist so hoch ansteckend, dass sich rund 95% aller Menschen ohne entsprechende Immunität infizieren, selbst wenn sie nur ganz kurze Kontakt mit einem Erkrankten hatten. Die Diagnose der Maserninfektion wird mittels klinischem Erscheinungsbild und Antikörper-Nachweis im Blut gestellt. Eine Maserninfektion ist laut Infektionsschutzgesetz meldepflichtig.

Eine zielgerichtete Behandlung gegen Masern gibt es nicht, es werden nur die Beschwerden wie beispielsweise das Fieber gemildert. Antibiotika sind wirkungslos bei Krankheiten, die durch Viren ausgelöst werden. Sie kommen gegebenenfalls zum Einsatz, wenn zusätzlich bakteriell verursachte Komplikationen auftreten. Kontaktpersonen von Masern-Erkrankten, die nicht vollständig geimpft sind oder die Erkrankung nicht durchgemacht haben, dürfen nach dem Infektionsschutzgesetz Gemeinschaftseinrichtungen nicht besuchen. Das Gesundheitsamt kann ungeschützte Personen vorübergehend aus der Gemeinschaftseinrichtung ausschließen. Sogenannte „Masernpartys“ – organisierte Treffen, bei denen nicht gegen Masern geimpfte Kinder sich bei Kindern, die akut an Masern erkrankt sind, anstecken sollen – sind strafrechtlich relevant.


Das Masernschutzgesetz

Einzig wirksamen Schutz und die Möglichkeit, das Virus auszurotten bietet die Masern-Schutzimpfung. Dazu wurde das Masernschutzgesetz verabschiedet, das am 1. März 2020 in Kraft getreten ist. Das Gesetz sieht vor, dass alle Kinder ab dem vollendeten ersten Lebensjahr beim Eintritt in die Schule oder den Kindergarten die von der Ständigen Impfkommission (STIKO) empfohlenen Masern-Impfungen vorweisen müssen. Auch bei der Betreuung durch eine Kindertagespflegeperson muss ein Nachweis über die Masernimpfung erfolgen. Gleiches gilt für Personen, die in Gemeinschaftseinrichtungen oder medizinischen Einrichtungen tätig sind wie Erzieher, Lehrer, Tagespflegepersonen und medizinisches Personal (soweit diese Personen nach 1970 geboren sind). Wer Kontakt mit einem Masern-Erkrankten hatte und nicht geschützt ist, sollte möglichst innerhalb von 3 Tagen eine sogenannte Riegelungs-Impfung erhalten. Damit kann der Ausbruch der Erkrankung unter Umständen noch verhindert oder der Verlauf abgeschwächt werden.


Wie lange überlebt das Masern-Virus außerhalb des Körpers?

Masernviren wurden nach Kontamination noch nach 2 Stunden in der Luft nachgewiesen. Ansteckungen von Personen, die sich in den gleichen Räumen aufgehalten hatten wie ein an Masern Erkrankter, ohne dass ein direkter Kontakt stattgefunden hatte, wurden beschrieben. Ein direkter Kontakt ist also nicht für die Übertragung der Masern erforderlich.



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